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Das Gesundheitswesen hat viele verschiedene Tätigkeitsbereiche mit ihren eigenen Herausforderungen und Bedürfnissen. Wir kennen diese genau. Daher bieten wir mit unseren spezialisierten Mitarbeitern und einem individuellen Produktportfolio gezielte Lösungen. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wir sind Kooperationspartner zahlreicher Verbände. Profitieren auch Sie von den Sonderkonditionen und nutzen Sie den Mehrwert als Verbandsmitglied.
Ihr Wohl ist unser Ziel
Ihre IT-Lösung für mehr Überblick
Immer einen Schritt voraus
Flyer „Leistungspakete für Ärzte“
"Ambulantisierung von Krankenhausleistungen"
Zugeschnittene Fort- und Weiterbildungen finden Sie in der Helmsauer Akademie
Vertragsärzte, -psychotherapeuten und Zahnärzte müssen künftig eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personen und Sachschäden für jeden Versicherungsfall vorhalten. Das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes wird damit zur vertragsärztlichen Pflicht erhoben. Die Regelung, die zulassungsrelevant ist, ist Teil eines Sammelsuriums von mehr als 80 Gesetzesänderungen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einen neuen Gesetzentwurf gepresst hat.
15.500 Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser als Kunden in der Abrechnung von Privatliquidationen und Selektivverträgen und Hybrid-DRG
21 Berufsverbände bzw. Fachrichtungen oder Fachgesellschaften haben mit einer oder mehrerer unserer Gesellschaften der Helmsauer Gruppe eine Kooperationsvereinbarung
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