Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Beiräte, aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person aus Ihrem Unternehmen für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit in Anspruch genommen werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden. Die D&O-Versicherung prüft im Schadenfall die Sach- und Rechtslage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche.
Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand der Kanzlei, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können.
Versicherungsschutz besteht für gegenwärtige, ehemalige und zukünftig bestellte Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichtsorgane der Versicherungsnehmerin und deren Tochterunternehmen. Außerdem besteht Versicherungsschutz für leitende Angestellte.
Die D&O-Versicherung gibt finanzielle Rückendeckung, damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird.
Die Gründe, persönlich in die Haftung genommen zu werden, sind zahlreich. Sie reichen von der mangelhaften Überwachung von Mitarbeitern, der Übernahme anderer Gesellschaften für einen überhöhten Preis über die Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten bis hin zur unzureichenden Liquiditätskontrolle, der Falschverwendung von Fördermitteln oder der falschen Einschätzung des Personalbedarfs. Und die Liste ist noch viel länger. Die D&O-Versicherung schützt Sie und Ihr persönliches Vermögen vor Schadensersatzansprüchen aus dem Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Und aus dem Außenverhältnis, wenn Wettbewerber, Insolvenzverwalter, Behörden oder Geschäftspartner das Unternehmen und seine Manager in die persönliche Haftung nehmen.
Die D&O-Versicherung schützt Ihr persönliches Vermögen auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Eine individuelle Prüfung der Versicherungssumme und der Bedingungen ist für den Abschluss einer D&O-Versicherung unabdingbar. Daneben ist auch die individuelle Prüfung möglicher Zusatzbausteine absolut angeraten. Eine schnelle, einfache Standardlösung kann im Schadenfall existenzbedrohend sein.
Neben der Absicherung über die unternehmensinterne D&O-Versicherung kann der Abschluss einer
zumindest die finanziellen Risiken in einem Streitfall deutlich minimieren. Lassen Sie sich unverbindlich zu Ihrer persönlichen Absicherung beraten. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Die D&O-Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis.
Im Schadenfall wird die Sach- und Rechtslage geprüft, unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche beglichen.
Leistungen des Produkts im Detail
Durch Neuerungen in der Gesetzgebung und Anpassungen an aktuelle Situationen können Unsicherheiten entstehen.
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