Existenzschutz für das Gesundheitswesen

Der Rundum-Sorglos-Schutz

Durch einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit kann von heute auf morgen die finanzielle Existenz der ganzen Familie auf dem Spiel stehen. Sicherheit gibt die Existenzschutzversicherung. Ihre flexible und günstige Vorsorge gegen die finanziellen Folgen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.

Laut Statistik beantragt mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das sind jedes Jahr über 350.000 Menschen, die ihren Unterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften können. Niemand weiß genau, was im nächsten Augenblick passieren wird.

 

Der gesetzliche Schutz reicht vorne und hinten nicht.

Der Staat hat die Ansprüche für alle nach 1960 Geborenen drastisch gekürzt. Sie bekommen – wenn überhaupt – nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die zum Leben meist nicht ausreicht.

 

Voll oder halb – wenige Stunden entscheiden.

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie vom Staat lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.

In Zahlen bedeutet dies:

  •  Höhe der halben Erwerbsminderungsrente= 14 % bis 17 % vom letzten Bruttoeinkommen
  •  Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente = 30 % bis 35 % des letzten Bruttoeinkommens

 

Es gibt sogar noch weitere Einschränkungen.

Die Frage ist nicht mehr, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur noch, ob Sie arbeiten könnten. Für alle, die nach 1960 geboren wurden, gilt: Wer theoretisch im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er bisher bestand, gibt es nicht mehr. Selbständige haben oft keine Ansprüche. Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein und glauben, damit abgesichert zu sein. Im Härtefall stellt sich das häufig als fataler Irrtum heraus. Denn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind:

Vor dem 1.Januar 1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen.

Ab 1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

 

Und Berufsanfänger trifft es besonders hart.

Jüngere Menschen, die noch keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, stehen fast immer ohne gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz da. Ohne private Vorsorge sind sie daher oft völlig mittellos.

 

Was sind eigentlich die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit?

Viele glauben, am ehesten durch einen Unfall berufsunfähig zu werden. In Wirklichkeit werden fast neun von zehn Renten wegen einer Krankheit beantragt. Dabei stehen neben Erkrankungen des Bewegungsapparates auch Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Krebserkrankungen ganz oben auf der Liste. Zudem werden Menschen in unserer schnelllebigen Zeit immer öfter durch Gemüts- und Nervenerkrankungen berufsunfähig.

 

Ihre Versorgungslücke lässt sich schließen.

Und zwar ganz einfach: Indem Sie frühzeitig für die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft sorgen. Egal, ob Sie ausschließlich die Berufsunfähigkeit absichern oder zusätzlich noch etwas für Ihre Altersvorsorge und Ihre Angehörigen tun möchten – wir bieten individuelle Lösungen. Nutzen Sie unsere attraktiven Rahmenvertragskonzepte zu Sonderkonditionen. Konzepte mit einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung runden unser leistungsstarkes Gesamtpaket ab.

Unfallversicherung

Vorsorge bei Unfall und Krankheit für Erwachsene

  • Schwere Krankheiten und bei Krebs ab Stadium II
  • Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören sowie Sprechen
  • Schwere Unfälle
  • Pflegeaufwendungen

 

Highlights der flexiblen Existenzschutzversicherung bei Unfall und Krankheit 

Die Existenzschutzversicherung vereint die Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls, einer Krankheit, eines Verlustes der Grundfähigkeiten bis hin zur Pflegebedürftigkeit in einem Produkt.

  • bei Vertragsabschluss eine individuell festlegbare Rente im Leistungsfall
  • Anpassungsmöglichkeit an Lebensphasen: zu bestimmten Anlässen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb) kann oftmals eine Erhöhung der vereinbarten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden

 

Zusätzlich Assistance-Leistungen bei Unfällen im Inland 

  • Informationen, z. B. über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung
  • Am Todesfall die Organisation der Überführung des Versicherten zu seinem letzten Wohnsitz
  • Alternativ: Ersatz für entstandene notwendige Kosten, wie z. B. Such-, Bergungsoder Rettungseinsätze, Transporte und Rücktransporte, Überführung im Todesfall etc. (bedingungsgemäß oftmals mit einer Höchstgrenze versehen bspw. bis zu 25.000 €)
  • Reha-Management zur Unterstützung bei der gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung in den gewohnten Alltag.

 

Zusätzlich Assistance-Leistungen bei Unfällen im Ausland 

  • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze durch Rettungsdienste
  • Transport des Versicherten in ein Krankenhaus
  • Überführung des infolge eines Unfalls verstorbenen Versicherten zu seinem letzten Wohnsitz
  • • Benachrichtigung von Angehörigen oder des Arbeitgebers
  • Versand notwendiger verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Unser Tipp: Die Absicherung in Form einer Existenzschutzversicherung gilt als eine kostengünstige Alternative, falls der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung z. B. aus gesundheitlichen Gründen (Risikoprüfung) oder dem ausgerufenen Beitragsvolumen nicht möglich ist. 

 

Die Kinder-Existenzschutzversicherung: Absicherung nach schweren Krankheiten und Unfällen

Mit der Kinder-Existenzschutzversicherung sichern wir Ihr Kind ab dem Alter von 6 Monaten (!) umfassend ab. Von fallabhängiger Sofortzahlung bis zum Reha-Management – ein umfassendes Schutzpaket.

  • Monatliche Rente bei schwerwiegenden Krankheits- und Unfallfolgen
  • Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente bei großen chirurgischen Eingriffen
  • Reha-Management für die schulische und berufliche Wiedereingliederung des Kindes

Unser Tipp: Eine der Existenzschutzversicherung in der Regel zu bevorzugende vollwertige Berufsunfähigkeitsabsicherung mit hochwertigem Bedingungswerk ist frühestens ab dem Eintrittsalter von 10. Jahren möglich. Kinder sollten aber nicht ohne Versicherungsschutz sein. Eine günstige Kinder-Unfallversicherung und -Existenzschutzversicherung bietet hier einen hochwertigen Schutz. Auch eine Kombi-Modell ist möglich und oftmals auch sinnvoll! 

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall ab. Dabei kann der Versicherte frei wählen, wer die Versicherungsleistung erhalten soll. Da im Gegensatz zu einer Kapital-Lebensversicherung auf die Ansparung von Vermögen verzichtet wird, kann der monatliche Beitrag zur Risikolebensversicherung niedrig gehalten werden.

  • besonders wichtig für Hauptverdiener, die ihre Familie absichern wollen.
  • Versicherungssumme individuell wählbar.
  • günstige Beiträge für Personen, die gesund leben.
  • Bezugsberechtigung kann der Versicherte festlegen (Hinweis: gilt vor Erbrecht)

 

Hilfe vom Staat – Was bekommen die Hinterbliebenen? 

  • Kleine Witwen-/Witwerrente:
    25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre
  • Große Witwen-/ Witwerrente:
    55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
  • Halbwaisenrente:
    10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
  • Vollwaisenrente:
    20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

 

Witwen bzw. Witwerrente 

Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Ein klassisches Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt. Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.

Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwen oder Witwer wieder heiraten.

Krankentagegeld

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit droht je nach Berufssituation die Minderung des Einkommens oder sogar der komplette Verlust der Einnahmen. Verpflichtungen wie die Miet- oder die Kreditzahlungen laufen aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit monatlich weiter. Schützen Sie sich mit einem privaten Krankentagegeld vor den finanziellen Folgen.

 

Ihre Vorteile

Sie erhalten das private Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit – auch für Sonn- und Feiertage.

Das Krankentagegeld ist steuerfrei.

Das vereinbarte Krankentagegeld kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Tarifbedingungen oftmals ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung angepasst werden – vorausgesetzt einer entsprechenden Einkommensentwicklung.

Unser Tipp: Spezielle Zielgruppenkonzepte ermöglichen eine Krankentagegeldabsicherung mit Annahmegarantie und / oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ist ebenfalls möglich.

Mit einer Existenzschutzversicherung können Sie sicher sein, dass Sie und Ihre Angehörigen im Fall des Falles gut versorgt sind. Mit einer monatlichen Rente und vielen Extra-Vorteilen, die den Alltag leichter machen – gerade dann, wenn Nicht-Alltägliches passiert.

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