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Egal auf welchem Weg Sie ärztlich tätig sind, Sie benötigen eine leistungsstarke Berufshaftpflicht- bzw. Arzthaftpflichtversicherung zum Schutz gegen Schadensersatzansprüche und Behandlungsfehlervorwürfe aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Seit vielen Jahren sinkt die Zahl der Arzthaftpflichtversicherer und das Beitragsniveau steigt stetig an. Als Spezialversicherungsmakler ist die Arzthaftpflicht unsere Kernkompetenz. Wir trotzen diesem Trend durch unsere individuell entwickelten Produkte mit starkem Preis-Leistungsverhältnis.
Spezialkonzepte für Ihre Fachrichtung mit besonders günstigen Konditionen und umfangreicher Leistung. Nutzen Sie die Vorteile eines eigens auf Sie abgestimmten Produkts mit zusätzlichen Services zur Prävention und Schadenvermeidung!
Mit einer speziellen Arzthaftpflicht - Schadenhotline stellen wir sicher, dass Sie im Schadenfall umgehend von unseren Experten beraten werden. Wir sichern den Rückruf eines Fachanwaltes für Medizinrecht binnen einer Stunde nach telefonischer Schadenmeldung zu. Professionelles Schadenmanagement ist das A und O für das Ausmaß der Schadenfolgen.
Über eine Vielzahl an Kooperationen mit Facharzt- und Berufsverbänden bieten wir nicht nur individuelle und leistungsstarke Arzthaftpflichtversicherungen, sondern auch zusätzliche Services, wie z.B. garantierte Bearbeitungszeiten, Kündigungsschutz im Schadenfall, Prävention vor Behandlungsfehlern, professionelles Schadenmanagement und kostenlose, zertifzierte Fortbildungsveranstaltungen rund um das Thema Arzthaftung.
Die Tätigkeit als Arzt birgt hohe Risiken, die entsprechend abgesichert werden müssen. Somit ist die Berufshaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen zum Schutz Ihrer Existenz, egal ob Sie niedergelassen, angestellt oder noch in der Ausbildung sind. Die Arzthaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur Schäden, sondern bietet auch die Prüfung der gestellten Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Zusätzlich besteht eine vertragsärztliche Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung als
Voraussetzung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Befunderhebungsfehler in der Kardiologie
Ein 17-jähriges Mädchen wird aufgrund Bluthochdrucks an einen Kardiologen überwiesen. Das adipöse Mädchen war bereits mehrfach bewusstlos zusammengebrochen, klagte über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Schwellung der Füsse. Zudem bestand ein Nikotinabusus. Der Kardiologe konnte keine konkrete Ursache feststellen.
Da die Patientin bereits Termine beim Hausarzt nicht wahrgenommen hatte, wurde ihr eine gewisse Unzuverlässigkeit unterstellt, was aus der Dokumentation hervorging. In die Ursachenklärung des Kardiologen wurde auch der Verdacht einbezogen, dass der Zustand auf einen Wechsel des Antibabypillen-Präparates zurückzuführen sein könnte. Aus diesem Grund riet er der Patientin, zeitnah die Gynäkologin aufzusuchen, um dies abzuklären. Zudem empfahl er ihr, sich in regelmäßigen festen Abständen bei ihm in der Praxis zur Blutdrucküberwachung vorzustellen. Den Empfehlungen kam die Patientin nicht nach. 4 Monate später wurde die Patientin mit starkem Nasenbluten und Bluthochdruck von 170/100 in die Klinik eingewiesen. Hier wurde festgestellt, dass die Patientin an einer Nierenfunktionsstörung leidet, die mit entsprechender Diagnostik vom Kardiologen hätte festgestellt werden können. Die Patientin musste sich bereits mehreren Operationen unterziehen. Streitwert knapp 160.000 €.
Verschärfungen in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Der Gesetzgeber hatte zum 20.07.2021 neue Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ in § 95e SGB V geschaffen.
Neu ist, dass nunmehr bundesweit eine Mindestversicherungssumme festgelegt ist, um sicherzustellen den Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers adäquat entschädigen zu können.
Aktuell wird auch noch über höhere Summen diskutiert. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat bis zum 20. Januar 2022 Zeit, mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung höhere Mindestversicherungssummen zu vereinbaren. Dieser jeweilige Mindestversicherungsschutz muss bei Praxisübernahme oder Genehmigung von Anstellungen dem Zulassungsausschuss nachgewiesen werden. Zu dem besteht eine Meldepflicht, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt, der Versicherungsvertrag endet oder beeinträchtigende Änderungen bei der Police zu befürchten sind. Auch können die Zulassungsausschüsse das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftlichtversicherung von sich aus überprüfen.
Bei Verstößen gegen die neuen Regeln, kann der Zulassungsausschuss das Ruhen der Zulassung oder, im Extremfall sogar, den Entzug der Zulassung beschließen. Eine Art Gnadenfrist gibt es aber noch: Nach § 95e Abs. 6 S. 1 SGB V müssen die Zulassungsaus schüsse die bei ihnen zugelassenen Vertragsärzte, MVZ, BAG und ermächtigten Ärzte bis zum 20. Juli 2023 erstmals dazu auffordern, das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes innerhalb einer Frist von drei Monaten nachzuweisen.
Die beste Versicherung ist immer die, die man gar nicht nutzen muss. Das trifft selbstverständlich auch auf die Arzthaftpflichtversicherung zu, denn welcher Arzt möchte gerne einen Fehler begehen? Kommt es allerdings doch zu der Situation, dass Sie in Regress genommen werden könnten, ist es um so wichtiger, dass möglichst alle Risiken versichert sind. Vor allem bei der Arzthaftpflichtversicherung kann dies durchaus Beträge in sechs- oder siebenstelliger Höhe betreffen. Wichtig ist, dass die Arzthaftpflicht immer auf einem aktuellen Stand sein sollte, sprich die aktuellen AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) beinhaltet und noch wichtiger: Die Arzthaftpflichtversicherung muss stets den aktuellen Gegebenheiten angepasst sein. Wir stellen bei unseren Kundinnen und Kunden häufig fest, dass eine bestehende Arzthaftpflichtversicherung eine viel zu geringe Deckungssumme auf weist oder erhebliche Risiken gar nicht abdeckt. Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf und besprechen mit Ihnen die wesentlichen Dinge, die eine Arzthaftpflichtversicherung beinhalten sollte.
Die Helmsauer Gruppe bietet als Service für Sie die Prüfung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung an. Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung, die sowohl die Versicherungssumme nennt als auch die wesentlichen Eckpunkte des Vertragsinhalts wiedergibt sowie ausweist, dass die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Die Arzthaftpflichtversicherung ist unsere Kernkompetenz. Wir sind einer der führenden Arzthaftpflichtversicherungsmakler in Deutschland und betreuen über 25.000 Berufshaftpflichtverträge.
Als Minimaldeckung empfehlen wir für Personen- und Sachschäden eine pauschale Deckungssumme von 5.000.000 Euro und 1.000.000 Euro bei Vermögensschäden. Aufgrund der Schadenentwicklung sind mittlerweile auch 7.500.000 Euro und 10.000.000 Euro je nach Tätigkeitsumfang anzuraten.
Wichtig ist zudem der erweiterte Strafrechtsschutz, die Mitversicherung weiterer Praxisstandorte und/oder angestellter Fachärzte, die Berücksichtigung der Rechtsform der Praxis (MVZ, BAG, üöBAG,...) sowie die Nachhaftungsversicherung bei Berufsaufgabe.
Wir sind Kooperationspartner zahlreicher Verbände. Profitieren auch Sie von den Sonderkonditionen und nutzen Sie den Mehrwert als Verbandsmitglied.
Ihre Verbandshotline für Ärzte: 0911-9292 185
Leistungen des Produkts im Detail
Die Berufshaftpflichtversicherung wird exakt anhand Ihres Tätigkeitsumfangs, Ihres Konstruktes und der Anzahl an tätigen Ärzten kalkuliert. Hierbei wird auch das jeweilige Behandlungsrisiko entsprechend Ihrer Fachrichtung bewertet. Mängel können hier zu völlig falschen Ergebnissen führen, welche im Schadenfall sehr teurer werden können, wenn Risiken nicht ausreichend versichert sind. Sie erhalten von uns einen hoch professionellen Vorschlag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung
Gezielter Schutz für den Fall der Fälle
So schützen Sie sich aktiv gegen die Folgen von Cyberkriminalität!
Vermeiden Sie eine Deckungslücke durch Unterversicherung
Praxisinventarversicherung
Elektronikversicherung
Betriebsunterbrechung
Praxisausfallversicherung
Zugeschnittene Fort- und Weiterbildungen finden Sie in der Helmsauer Akademie
Über 70000 Versicherungskunden
120 Kliniken und mehr als 175 MVZ als Mandanten
Partner zahlreicher Ärzteverbünde
Seit 1963 für Sie erfolgreich.
Inhabergeführte Unternehmens-gruppe
Über 550 Kolleginnen und Kollegen
31 Niederlassungen in Deutschland, Österreich und Schweiz
Über 180 Kundenberater zur persönlichen Betreuung vor Ort
Die inhabergeführte Helmsauer Gruppe ist bereits seit 1963 erfolgreich tätig. Unsere hohe Spezialisierung in verschiedenen Branchen ermöglicht zielgerichtete und passgenaue Lösungen in den Bereichen Versicherung, Finanzdienstleistung, Beratung, Weiterbildung und IT-Service.
Wir bieten ein breites und außergewöhnliches Portfolio, das aus den Erkenntnissen unserer langjährigen Erfahrung in Verbindung mit den Herausforderungen unserer Kunden entsteht.
Dabei nehmen wir Ihre Bedürfnisse persönlich – Ihnen stehen über 550 qualifizierte und serviceorientierte Mitarbeiter an 31 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz für Ihre Anliegen gerne, auch bei Ihnen vor Ort, zur Verfügung.