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Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmerer

Umfassende Leistung für vernünftiges Geld – das geht!

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für Ihren Handwerksbetrieb zu den wichtigsten Absicherungen. Komplikationen bei der Abwicklung von Schadenfällen zeigen jedoch immer wieder, dass es gerade auf diesem Gebiet oft Schwierigkeiten oder unentdeckte Lücken gibt. Schließlich ist die Materie nicht gerade einfach zu überblicken. Ein optimaler Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden kann mitunter die Rettung der Existenz bedeuten.

Genau richtig:

Drei Gründe für unsere Betriebshaftpflichtversicherung

Umfassender Schutz mit Extras

Leistungsstarke Deckung auf Sie zugeschnitten. Wählen Sie aus vielen Zusatzoptionen, um das für Sie passende Konzept zu stricken.

Versicherungs-Prüfservice

Damit Sie bei Ihren Versicherungen den Durchblick behalten und auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen regelmäßig den kostenlosen, unverbindlichen Versicherungs-Prüfservice an. Die spezialisierten Fachabteilungen überprüfen und analysieren professionell Ihren Versicherungsschutz.

Funktionierendes Schadenmanagement

Wir unterstützen Sie im Schadenfall aktiv und unbürokratisch, so dass Sie schnell an Ihr Geld kommen. Hausinterne Spezialisten unterstützen unsere Kundenberater, die Ihnen vor Ort persönlich zur Verfügung stehen. Über schlanke Prozesse mit unseren Produktpartnern erleben Sie maximalen Service.

Warum brauchen Sie als Zimmerer eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Sie wissen, was Sie tun. Dennoch können Fehler passieren, die erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen und möglicherweise die eigene Existenz bedrohen. Deshalb geht es ohne Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel für einen Zimmerer nicht.

Anbieter für Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es viele. Doch ein effizienter Schutz ist entscheidend, für den Sie keine überteuerten Beiträge bezahlen, jedoch im Ernstfall umfassend abgesichert sind. // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Was muss in einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein?

Grundsätzlich sind Schäden an Personen, Sachen und Vermögen versichert, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen.

Vermögensschäden

Hier ist zwischen Vermögensfolgeschäden und reinen Vermögensschäden zu unterscheiden. Stolpert ein Kunde in Ihrem Betrieb, bricht sich das Bein und kann mehrere Wochen nicht arbeiten, resultieren daraus Behandlungskosten und ein Verdienstausfall, der Vermögensfolgeschaden(!), welcher von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt wird. Ein reiner Vermögensschaden entsteht z. B. wenn Ihr Geselle während einer Montage beim Kunden die falsche Sicherung abschaltet oder durch sonstiges Fehlverhalten eine Produktionsunterbrechung ohne Beschädigung einer Sache verursacht. Diese reinen Vermögensschäden ohne vorhergehenden Sachschaden sind i. d. R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden

Ein Tätigkeitsschaden, auch Bearbeitungsschaden genannt, ist in der Regel ein Schaden an oder mit einer fremden Sache, der durch eine gewerbliche Tätigkeit entstanden ist. Somit ist die beschädigte Sache der bearbeitete Gegenstand selbst oder steht in unmittelbarer Beziehung zum Bearbeitungsobjekt. Einige Versicherer beschränken Tätigkeitsschäden in der Höhe oder schließen weitere Folgeschäden (z. B. den Produktionsausfall) aus.

Nachbesserungsbegleitschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Handwerker verursacht hat. Was aber, falls ein Schadenereignis unmittelbar bevorsteht, jedoch noch nicht eingetreten ist?

Von Nachbesserungsbegleitschäden spricht man, wenn durch das Fehlen vereinbarter Eigenschaften am eigenen Gewerk zur Nachbesserung mangelfreie Arbeiten anderer Handwerker beschädigt oder zerstört und danach wiederhergestellt werden müssen. Wichtig: Es gab vorher keinen Sachschaden!

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne integrierte Nachbesserungsbegleitschäden würde erst dann leisten, wenn ein Sachschaden an Sachen Dritter aus dem Mangel entstanden ist.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne integrierte Nachbesserungsbegleitschäden würde erst dann leisten, wenn ein Sachschaden an Sachen Dritter aus dem Mangel entstanden ist

Einweisertätigkeit fremder Autokrane

Dem Schreiner wird ein fremder Autokran mit Bedienpersonal überlassen oder dieser mietet ihn an. Wichtig ist, dass durch den Kran verursachte Schäden aufgrund mangelhafter Einweisung des Kranführers versichert gelten.

Das ist noch nicht alles!

Eine Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet zahlreiche weitere Bausteine, die es im Einzelfall zu analysieren gilt.

Wichtig ist, dass sie mit ausreichenden Deckungssummen an das jeweilige Betriebsrisiko angepasst ist. Hat die Betriebshaftpflicht Lücken, kann das für einen Zimmerer bedrohlich sein.

Hochwertige Produkte bieten viele Leistungen, auf die es im Detail ankommt – auch zu günstigen Beiträgen. Dadurch entsteht der Mehrwert im Schadenfall und macht den Unterschied auf dem Konto.

Darauf sollten Sie achten!

Wie bezahle ich als Zimmerer nicht zu viel?

Oftmals zeigt eine Überprüfung der Versicherungen, dass man durch einen Wechsel des Tarifes oder des Versicherers dieselbe Leistung für weniger Geld bekommt. Zudem können sich auch die Bedingungen für Versicherungsverträge ändern. Nicht selten leisten neue Tarife mehr als alte, sodass Sie nach einem Versicherungswechsel besser versichert sind. Manchmal verändert sich auch die Unternehmenssituation und damit der individuelle Versicherungsbedarf.

Unser Tipp

Achten Sie auf eine bedarfsgerechte Abdeckung Ihres Betriebsrisikos. Halten Sie dabei Folgendes im Auge:

  • Genaue Analyse und regelmäßige Anpassung
  • Gegenüberstellung für ein optimales Preis-Leistungsverhältnis
  • Beitragssteuerung über Selbstbeteiligung im Schadenfall
  • Spezialprodukt für Handwerker wählen

Damit Sie nicht zu hohe Beitrage bezahlen, im Schadenfall aber ausreichend abgesichert sind. // Jetzt Kontakt aufnehmen! 

Was sind die Leistungen unseres Produkts?

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie als Versicherungsnehmer inkl. mitversicherter Unternehmen und Personen gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Betriebsstätten-, Produkt- und Umwelt-Risiko versichert.

Spezielles Konzept für Verbandsmitglieder:
Informieren Sie sich jetzt!

Die Vorteile für Verbandsmitglieder

Wir sind Partner zahlreicher Handwerksverbände. Profitieren auch Sie von den Sonderkonditionen und nutzen Sie den Mehrwert als Verbandsmitglied.

  • Individuelle und branchenspezifische Versicherungslösungen
  • Bares Geld sparen über hohe Rabattierungskompetenzen
  • Persönliche Betreuung durch feste Kundenberater vor Ort und deren Teampartner im Backoffice
  • Funktionierendes Schadenmanagement in eigener Abteilung mit Netzwerk für Verbände – aktiv, schnell, zuverlässig!
  • garantierte Bearbeitung innerhalb von 24 Std.
  • Allzeit Transparenz über unser Tun – Sie sehen was wir sehen! MyHelmsauer - Onlineportal für Kunden

Ihre Zimmerer-Hotline: 0911-9292 185

Leistungen im Detail

  • Obhutsschäden inkl. Sachen der Lohnbearbeitung
  • Prämienfreie Mitversicherung von Nachhaftungsbegleitschäden inkl. Betriebsunterbrechung
  • Erweiterte Strafrechtsschutzdeckung
  • Produktvermögensschäden nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
  • Umfangreiche Absicherung von Mietsachschäden
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Lieferkettenklausel
  • Erweiterte Produktdeckung inkl. Einzelaustausch – auch im eingebauten Zustand
  • Unternehmerfreundliche Prämienberechnung nach Umsatz
  • etc. (Erweiterbar durch zahlreiche Zusatzbausteine entsprechend Ihren Bedürfnissen.)

Sie haben bereits eine betriebliche Haftpflichtversicherung?

Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Versicherungsschutz, auch für Ihre Betriebshaftpflicht.

Durch Neuerungen in der Gesetzgebung und Anpassungen an aktuelle Situationen können Unsicherheiten entstehen.

Damit Sie bei Ihren Versicherungen den Durchblick behalten und auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen jetzt den kostenlosen, unverbindlichen VersicherungsPRÜFSERVICE an.

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