D&O-Versicherung für Gewerbetreibende

Sichern Sie Ihre Entscheidungsträger ab

Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Beiräte, aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person aus Ihrem Unternehmen für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit in Anspruch genommen werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden. Die D&O-Versicherung prüft im Schadenfall die Sach- und Rechtslage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche.

Genau richtig:

Drei Gründe für unsere D&O-Versicherung

Fortbestand des Unternehmens ist gesichert

Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können.

Umfassender Schutz aller Beteiligten

Versicherungsschutz besteht für gegenwärtige, ehemalige und zukünftig bestellte Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichtsorgane der Versicherungsnehmerin und deren Tochterunternehmen. Außerdem besteht Versicherungsschutz für leitende Angestellte.

Planbarkeit bleibt erhalten

Die D&O-Versicherung gibt finanzielle Rückendeckung, damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird.

Warum benötigen Sie als Gewerbetreibender eine D&O-Versicherung?

Die Gründe, persönlich in die Haftung genommen zu werden, sind zahlreich. Sie reichen von der mangelhaften Überwachung von Mitarbeitern, der Übernahme anderer Gesellschaften für einen überhöhten Preis über die Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten bis hin zur unzureichenden Liquiditätskontrolle, der Falschverwendung von Fördermitteln oder der falschen Einschätzung des Personalbedarfs. Und die Liste ist noch viel länger. Die D&O-Versicherung schützt Sie und Ihr persönliches Vermögen vor Schadensersatzansprüchen aus dem Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Und aus dem Außenverhältnis, wenn Wettbewerber, Insolvenzverwalter, Behörden oder Geschäftspartner das Unternehmen und seine Manager in die persönliche Haftung nehmen.

Die D&O-Versicherung schützt Ihr persönliches Vermögen auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Darauf sollten Sie achten!

Eine individuelle Prüfung der Versicherungssumme und der Bedingungen ist für den Abschluss einer D&O-Versicherung unabdingbar. Daneben ist auch die individuelle Prüfung möglicher Zusatzbausteine absolut angeraten. Eine schnelle, einfache Standardlösung kann im Schadenfall existenzbedrohend sein.

Unser Tipp

Neben der Absicherung über die unternehmensinterne D&O-Versicherung kann der Abschluss einer

  • privaten D&O-Versicherung
  • in Kombination mit einer Straf-Rechtsschutzversicherung
  • und einer Anstellungsrechtsschutzversicherung

zumindest die finanziellen Risiken in einem Streitfall deutlich minimieren. Lassen Sie sich unverbindlich zu Ihrer persönlichen Absicherung beraten. // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Leistungen des Produkts im Detail

  • Schutz für sehr viele Rechtsformen, z. B. Aktiengesellschaften, GmbHs, OHGs, Kommanditgesellschaften, Stiftungen und Vereine
  • Schutz für Manager, Gesellschafter-Geschäftsführer, Führungskräfte und Entscheidungsträger gegen Ansprüche der Firma und Dritter.
  • Schutz während der Vertragsdauer und innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist

Sie haben bereits eine D&O-Versicherung?

Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Versicherungsschutz, auch für Ihre D&O-Versicherung.

Durch Neuerungen in der Gesetzgebung und Anpassungen an aktuelle Situationen können Unsicherheiten entstehen.

 

Damit Sie bei Ihren Versicherungen den Durchblick behalten und auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen jetzt den kostenlosen, unverbindlichen VersicherungsPRÜFSERVICE an.

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