Abrechnung für Privatpatienten

Ihre Privatliquidation ist gesichert

Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Dienstleistungen der Verrechnungsstelle für Ärzte vor. Wir möchten Ihnen dabei einen Einblick in den organisatorischen Ablauf der Abrechnung in unserem Hause ermöglichen.

Drei Gründe

für unseren Abrechnungsservice

Keine Mindestvertragslaufzeiten

Entscheidend für Interessenten ist, dass sich keiner unserer Kunden vertraglich an unsere Verrechnungsstelle binden muss. Wir verfügen über keine Mindestvertragslaufzeiten und jeder Kunde entscheidet mit jeder Abrechnung neu, ober unsere Dienstleistungen in Anspruchnehmen möchte.

Vorschüssige Auszahlung Ihres Rechnungsbetrags

Sie erhalten spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung die Abrechnungsunterlagen übersandt. Gleichzeitig überweisen wir vorschüssig den Auszahlungsbetrag auf das von Ihnen genannte Konto bei Ihrer Bank. Auf diese Weise erhalten Sie schnell Liquidität aus Ihren Leistungen.

Erstabrechnung ist für Sie kostenfrei

Die erste Abrechnung führen wir für Sie als Test unserer Leistungsfähigkeit kostenfrei durch. Wir sichern Ihnen über die Laufzeit unserer Zusammenarbeit eine sog. Entgeltgarantie zu. Dies bedeutet, dass sich auch bei sicher einmal wieder steigenden Zinssätzen unser Entgelt nicht erhöhen wird!

Sie erfassen Ihre Leistungen über Ihre Praxis-EDV im Abrechnungssystem und übersenden uns die Informationen per Datenträger oder online. Aus Gründen des Datenschutzes fordert der Gesetzgeber bei der Erstellung Ihrer Liquidation über eine Verrechnungsstelle einmalig das schriftliche Einverständnis des Patienten. Auch hierfür stellen wir Ihnen die entsprechnden Formulare zur Verfügung. Die von uns erstellten Rechnungen werden an Ihre Privatpatienten in doppelter Ausführung mit einem komplett ausgefüllten Überweisungsträger übersandt. Sie erhalten eine Rechnungsausgangsliste und auf Wunsch auch eine Kopie der Rechnung zusammen mit der jeweiligen Abrechnung. // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Unbezahlte Rechnungen

Wir möchten auch durch unsere großzügigen Mahnfristen das Verhältnis zwischen Arzt und Patient nicht belasten. So wurde bei den einzelnen Zeiträumen auch berücksichtigt, dass Ihr Patient seine Rechnung bei der entsprechenden Versicherung oder Beihilfe-Stelle einreichen muß.

Tipp

Das Mahnwesen im Einzelnen:

  • Wir erinnern 6 Wochen nach Rechnungsstellung das erste Mal. Eine qualiffzierte Mahnung erfolgt nach weiteren 3 Wochen, die dritte nach weiteren 2 Wochen.
  • Wir informieren Sie 3 Wochen danach welche Patienten noch nicht bezahlt haben.
  • Gleichzeitig erhalten Sie eine Rückbelastung des Rechnungsbetrages und für jede Rechnung eine vorbereitete Rechtsanwaltsvollmacht, die Sie bitte unterschrieben an uns zurück geben.
  • Sollte der Patient nach einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben weiterhin nicht bezahlen, erfolgt eine Klageerhebung vor dem zuständigen Amtsgericht. Für den Fall, dass das Mahn- und/oder Klageverfahren erfolglos ist, übernehmen wir die Gebühren.
  • Nach positivem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von uns den eingeklagten Betrag gutgeschrieben. // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Was sind die Leistungen unserer Abrechnung?

Sie erhalten spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung die Abrechnungsunterlagen übersandt. Gleichzeitig überweisen wir vorschüssig den Auszahlungsbetrag auf das von Ihnen genannte Konto bei Ihrer Bank. Auf diese Weise erhalten Sie schnell Liquidität aus Ihren Leistungen.

Spezielles Konzept für Verbandsmitglieder:
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Leistungen des Produkts im Detail

  • Wir führen für Sie die notwendige Korrespondenz mit Patienten und Krankenversicherern.
  • Säumige Patienten werden von uns gemahnt und – falls notwendig – beauftragen wir auf Ihren Wunsch einen Anwalt, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
  • Die Kosten des Anwalts sind in unserer Gebühr bereits enthalten.
  • Sie bleiben immer der Inhaber Ihrer Forderung! Es ist keine Forderungsabtretung erforderlich. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt der Abrechnung die Kontrolle darüber, wer Ihre Liquidation beibringt / eintreibt.
  • Sie erhalten spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung die Abrechnungsunterlagen übersandt.
  • Gleichzeitig überweisen wir vorschüssig den Auszahlungsbetrag auf das von Ihnen genannte Konto bei Ihrer Bank.
  • Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine Zusammenarbeit. Der von uns genannte Gebührensatz ist wie ein Effektivzins zu sehen, d. h. es entstehen keinerlei Nebenkosten für die Praxis.
  • Wir sichern Ihnen über die Laufzeit unserer Zusammenarbeit eine sog. Entgeltgarantie zu. Dies bedeutet, dass sich auch bei sicher einmal wieder steigenden Zinssätzen unser Entgelt nicht erhöhen wird!
  • Wir rechnen neben den klassischen Privatpatientenauch alle übrigen, nicht kassenärztlichen, Leistungen für Sie ab (z.B. Beamte der Bundesbahn, Postbeamte, Berufsgenossenschaften etc.)
  • Dies geschieht unter Beachtung der für diesen Personenkreis geltenden komplizierten Vertragsbedingungen. Es wird durch uns der jeweils gültige Höchstsatz zum Zeitpunkt der Behandlung verrechnet.
  • Für bei der Abrechnung immer wiederkehrender Ziffernketten können Sie uns Kürzel benennen, die abgespeichert werden. Somit können Sie sich unnötige Schreib- / Erfassungsarbeit ersparen.

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