Betriebliche Altersvorsorge: Gemeinsam profitieren

Wertvolle Zusatzversorgung für Ihre Mitarbeiter

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wir müssen uns schon frühzeitig um eine zusätzliche Vorsorge kümmern. Wer heute schon erkennt, wie viel Geld ihm im Alter wirklich fehlen wird, kann jetzt gegensteuern. Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, ihre Rentenlücke durch eine betriebliche Altersvorsorge zu verringern. Dank staatlicher Förderung sparen sie Steuern und Sozialabgaben! Seit 01.01.2022 ist der 15 % Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung verpflichtend.

Genau richtig:

Drei Gründe für unsere betriebliche Altersvorsorge

Leistungsstarke Versorgungskonzepte

So machen Sie sich als Arbeitgeber attraktiv. Sie bieten Ihrem Team einen echten Mehrwert, der die Verbundenheit zu Ihrer Praxis stärkt. Dies steigert die Motivation und unterstützt Ihre Mitarbeiter maßgeblich.

Professionelles Versorgungsmanagement

Betriebliche Altersversorgung ohne großen Verwaltungsaufwand? Das geht! Qualifizierte Beratung, effiziente Prozesse und digitale Tools machen es möglich. Die Umsetzung ist dabei transparent, so dass Sie immer wissen, was passiert.

Hochqualifizierte Beratung

Behalten Sie den Durchblick bei der heterogenen Versorgungslandschaft. Unsere Experten im Vorsorgemanagement beraten Sie umfassendes rundum das Thema Betriebliche Altersversorgung. Von der professionellen Prüfung bis hin zur Strukturierung bestehender Versorgungswerke stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Warum ist eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll?

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, Ihre individuelle Altersversorgung durch eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu ergänzen. Heute gilt für den „Normalverdiener“, dass max. ein gesetzliches Altersrentenniveau von ca. 45 % erreicht wird. Zudem gilt seit einigen Jahren das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass alle späteren Alterseinkünfte in voller Höhe der Versteuerung unterliegen. Ähnlich wie bei den Arbeitseinkommen muss man sich an die Begriffe Brutto- bzw. Nettorente gewöhnen. 

Das heißt: Die gesetzliche Rentenversicherung stellt künftig nur noch eine Basisversorgung dar!

Das bedeutet aber auch: Jeder Arbeitnehmer muss eigenverantwortlich einen großen Teil seiner Altersversorgung selbst organisieren. // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Die Versorgungslücke

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wir müssen uns schon frühzeitig um eine zusätzliche Vorsorge kümmern. Für viele ist die Rentenlücke jedoch ein abstrakter Begriff. Wer aber heute schon erkennt, wie viel Geld ihm im Alter wirklich fehlen wird, kann jetzt gegensteuern und die Lücke verkleinern oder gar schließen.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stößt dabei zunehmend auf positive Resonanz. Nicht zuletzt, da der Gesetzgeber allen Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Anspruch auf eine staatlich geförderte Entgeltumwandlung einräumt. Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, ihre Rentenlücke durch eine betriebliche Altersvorsorge zu verringern. Dank staatlicher Förderung sparen diese Steuern und Sozialabgaben.

Was sind die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge? Alle profitieren gemeinsam!

Vorteile für ...

... Arbeitgeber

  • Mit Sozialkompetenz und Bereitschaft zur langfristigen Zusammenarbeit motivieren, stärken und binden Sie Ihr Personal
  • Dadurch: geringere Mitarbeiterfluktuation, Einsparung bei Neubesetzung

  • Unkomplizierte Abwicklung: sehr geringer Verwaltungsaufwand, keine zusätzlichen Kosten, transparente Umsetzung

  • Keine Bilanzierung der Versorgungsverpflichtungen

  • Renten sind sicher und risikolos für Ihr Unternehmen

  • Bei Ausscheiden Ihres Mitarbeiters: Die Direktversicherung kann vom Mitarbeiter fortgeführt werden.

... Arbeitnehmer

  • Frühzeitige finanzielle Absicherung fürs Alter, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall
  • Sicherung einer attraktiven staatliche Förderung und Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben

  • Finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers durch Arbeitgeberzuschuss und/oder echte Arbeitgeberbeiträge

  • Bei Ausscheiden bleibt Anwartschaft auf Versorgung erhalten (Vertragsübernahme durch neuen AG oder privat)

  • Günstigere (Gruppen-)Konditionen als bei privater Vorsorge

  • Durch Umwandlung von Gehaltserhöhungen in eine Direktversicherung umgeht Ihr Mitarbeiter die kalte Progression. (mehr Rente und weniger Steuern statt weniger Nettoeinkommen durch höhere Steuersätze)

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gibt es?

Ein Grundstein in der bAV: Die Direktversicherung

Als häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung hat sich die Direktversicherung als feste Größe etabliert. Ein Teil des Gehalts wird dabei in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt, die sog. Entgeltumwandlung. Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei, die Direktversicherung zahlt sich also ganz besonders für Ihre Arbeitnehmer aus.

Finanziert werden können diese Beiträge

  • durch reine Arbeitgeberzahlungen oder
  • gemeinsam durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzahlungen
  • oder durch den Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung mit zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss (geregelt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz).

Darauf sollten Sie achten!

Seit 01.01.2022 ist der 15 % Arbeitgeberzuschuss zur Betrieblichen Altersversorgung verpflichtend. Dies gilt nunmehr für alle Verträge, außer den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen, wie Unterstützungskasse und Pensionszusage.

Jedes Unternehmen, das vor 2019 eine versicherungsgestützte Betriebsrente angeboten hat, ist hiervon betroffen. Um diese Herausforderung zu meistern, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

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Unser Tipp

In 7 Schritten zur rechtssicheren Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)

1. Handlungsbedarf prüfen
Haben Sie bereits für alle Mitarbeitenden ein Zuschussmodell, erfüllen Sie möglicherweise bereits alle Arbeitgeberpflichten. In einem kurzen Gespräch können wir dies klären und Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften bestätigen.

2. Zuschussart bestimmen
Je nach Bestandsstruktur, dem Gehaltsniveau und dem Verwaltungsaufwand ab, den Sie leisten können, entscheidet sich, ob ein pauschaler oder ein spitzer Arbeitgeberzuschuss das richtige für Ihr Unternehmen ist.

3. Umsetzungsvariante wählen
Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob die bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen angepasst werden oder ein Neuvertrag abgeschlossen wird, um Ihre Zuschusspflicht zu erfüllen.

4. Bestandsverträge auf Zuschusspflicht prüfen
Kategorisieren Sie Ihre bestehenden Verträge, um einen besseren Überblick zu erhalten und den Verwaltungsaufwand abschätzen zu können. Wir beraten Sie gerne.

5. Mitarbeiter informieren
Wir übernehmen die Mitarbeiterinformation über Ihr Zuschussmodell und dokumentieren das Gespräch mit Ihren Mitarbeitenden für die arbeitsrechtlich saubere Umsetzung Ihres Zuschussmodells.

6. Dokumente anpassen
In Ihrer Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung muss Ihr Zuschussmodell niedergeschrieben sein und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitenden müssen angepasst werden. Auch hier übernehmen wir gerne die erforderlichen Anpassungen für Sie.

7. Umsetzen und Verwalten
Die bAV-Administration für Ihr Unternehmen wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz komplexer. Ihre Personalabteilung wird von uns bei der Umsetzung unterstützt und beraten, was zukünftig getan werden muss.

// Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sie haben bereits eine betriebliche Altersvorsorge?

Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Versicherungsschutz, auch für Ihre betriebliche Altersvorsorge.

Unsere spezialisierten Fachabteilungen analysieren und vergleichen Ihre Versicherungsverträge. Es erfolgt eine versichererunabhängige und professionelle Überprüfung. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail das Ergebnis der Überprüfung sowie hilfreiche Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Versicherungen.

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