Diese Frage stellen sich Ärzte oft und in den verschiedensten Lebenssituationen – dazu dient die Praxisbewertung.
Da ist zum einen der Arzt, der seine Praxis abgeben möchte, weil er sich auf den Ruhestand vorbereitet und auf der anderen Seite der Jungarzt, der die erstmalige Selbständigkeit plant.
Zum anderen muss eine Praxisbewertung auch im Rahmen der Beteiligung an Sozietäten oder ebenso im Falle von Zusammenschlüssen zu Sozietäten vorgenommen werden.
Aber auch weniger erfreuliche Anlässe, die durch besondere Schicksalsschläge wie Berufsunfähigkeit, Tod, Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen oder auch einer Insolvenz hervorgerufen werden, machen eine Praxisbewertung notwendig.
Genau richtig:
Wir unterstützen Sie!
Alle oben genannten Anlässe haben eins gemeinsam: Der ermittelte Wert durch unsere unabhängige Praxisbewertung hilft Ihnen als Basis-Grundlage und unterstützt Sie in Ihren weiteren Entscheidungen. Wir wenden ausschließlich transparente und anerkannte Methoden an, um den korrekten Wert einer Praxis zu ermitteln, insbesondere was das (regionale) Marktumfeld betrifft. Durch unsere mehr als 50-jährige Erfahrung sind wir Ihr hochkompetenter Ansprechpartner für eine fundierte Praxisbewertung.
Gerne sind wir Ihnen bei der Praxisbewertung und Kaufpreisfindung im Rahmen der Erstellung eines Praxiswertgutachtens behilflich und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
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