Was sind Hybrid-DRG?

 

  • Hybrid-DRG sind sektorenunabhängige Fallpauschalen, deren Höhe nicht davon abhängt, ob die Versorgung ambulant oder stationär erbracht wird.
  • Hybrid-DRG = Spezielle sektorengleiche Vergütung (§115f SGB V)
  • Diese neue Vergütungssystematik hat das Ziel, die Bezahlung ausgewählter Leistungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich zu gestalten.

Ihr Partner für Hybrid-DRG

 

Die REBECA health care GmbH unterstützt Sie bei der Einführung von Hybrid-DRG.

Wir ermöglichen Ihnen eine schnelle und einfache Abrechnung über den Helmsauer Care Manager®. 

Die Gebühr für Neukunden beträgt nur 1,55% zzgl. MwSt. 

Mitglieder kooperierender Berufsverbände oder Kunden der Verrechnungsstelle für Ärzte Oswald Helmsauer GmbH zahlen nur 1,25% zzgl. MwSt. 

Was unterscheidet Hybrid-DRG von DRG?

Das DRG System besteht für stationäre Krankenhausbehandlungen. Hier werden Patienten anhand verschiedener Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Prozeduren und Alter einer Fallpauschale zugeordnet. Im Gegensatz hierzu sollen die Hybrid DRG ausgewählte Leistungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich gestalten, insbesondere die Honorierung, unabhängig davon, ob diese Leistungen stationär oder ambulant erbracht werden.

Welche Ärzte können Hybrid-DRG abrechnen?

Folgende ärztliche Leistungserbringer gemäß § 115f SGB V können die Hybrid-DRG abrechnen:

  • für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärztinnen und Ärzte
  • zugelassene medizinische Versorgungszentrensowie
  • ermächtigte Ärztinnen und Ärzte und ermächtigte Einrichtungen

Es gelten die Voraussetzungen nach § 115b Absatz 1 SGB V, insbesondere der Facharztstandard und die Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Wie können Hybrid-DRG ermittelt werden?

Hybrid-DRG werden ermittelt, indem OPS-Codes, ICD-10-Schlüssel und zusätzliche Informationen, wie z.B. das Patientenalter, in einen DRG-Grouper eingegeben werden. Der Grouper analysiert diese Daten und errechnet die korrekte Hybrid DRG.

Was decken Hybrid-DRG ab?

Die Hybrid-DRG decken alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung in der Einrichtung anfallen. Dies beginnt mit der Operationsvorbereitung und -planung und endet mit der postoperativen Nachbeobachtung in derselben Einrichtung. Vertragsärzte (Haus- und Fachärzte) dürfen prä- und postoperative Leistungen auch bei Eingriffen nach Paragraf 115f SGB V über den EBM abrechnen. Die Abrechnung erfolgt nur einmal, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Leistungserbringer, und schließt derzeit auch die Sachkosten ein.

Ihre Vorteile mit REBECA Health Care

 

  • Höhere Erlöse im Vergleich zur Regelversorgung 
  • Schnelle und komfortable Abrechnung durch vereinfachte Abrechnungsprozesse 
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des Leistungsportfolios

So einfach führen Sie mit der REBECA health care die Hybrid DRG Abrechnung ein:  

 

         1. Unterzeichnung der Abrechnungsvereinbarung zur Abrechnung von Hybrid DRG gem. §115f SGB V

         2. Auslieferung der Zugangsdaten zum Helmsauer-Abrechnungsportal und Link zur Installation
             des Helmsauer Care Manager®

         3. Erfassung der Patientendaten und Leistungserstellung über implementierten DRG Grouper

         4. Einreichung der Hybrid-DRG-Leistung und Leistungsvergütung 

Neun Leistungsbereiche, für die bereits Fallpauschalen nach Hybrid DRG abgerechnet werden dürfen:

  • Bestimmte Hernieneingriffe
  • Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe an Galle, Leber, Pankreas
  • Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
  • Eingriffe an den Harnorganen
  •  Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen
  • Lymphknotenbiopsien
  • Eingriffe am Fuß
  • Eingriffe bei Sinus pilonidalis

 

Sie interessieren sich für die Abrechnung mit Hybrid DRG?
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Die inhabergeführte Helmsauer Gruppe ist bereits seit 1963 erfolgreich tätig. Unsere hohe Spezialisierung in verschiedenen Branchen ermöglicht zielgerichtete und passgenaue Lösungen in den Bereichen Versicherung, Finanzdienstleistung, Beratung, Weiterbildung und IT-Service.

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