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Praxisversicherung für das Gesundheitswesen

Vermeiden Sie eine Deckungslücke durch Unterversicherung

Ihre Praxisräume und deren Einrichtung stellt die Grundlage für die berufliche Tätigkeit und damit Ihre Existenz dar. Wird Ihr Inventar beschädigt oder sind Ihre Räumlichkeiten durch einen Schaden längere Zeit nicht nutzbar, so kann dies erhebliche Kosten zur Wiederherstellung oder für Ersatz bedeuten. Auch Umsatzeinbußen sind eine Konsequenz, wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können. Unsere Konzepte sichern Sie rundum gegen mögliche Gefahren ab. Sie wählen selbst aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen, die sich maßgeblich vom Markt abheben. Auch die Umsatzeinbußen aufgrund einer Betriebsunterbrechung sind kostengünstig absicherbar, so dass Ihnen Ihr Einkommen erhalten bleibt.

Praxisinventarversicherung

Die Praxisinventarversicherung schützt Ihre geschäftliche Einrichtung, Waren und Vorräte, also die beweglichen Sachen Ihres Betriebsvermögens, gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen. Die Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung werden auf Basis des Neuwertes bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen.

Die häufigsten versicherten Gefahren:

  • Feuer, Rauch, Überschalldruck, Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus, Raub, Leitungswasser / Sprinklerleckage,
  • Sturm, Hagel, Schneedruck und Glasbruch

Erweiterte Gefahren:

  • Elementarschäden, z.B. Starkregen oder Rückstau
  • Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
  • Schäden durch unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung
  • Elektronik

In die Absicherung inkludiert sind nicht nur Sachschäden, sondern auch viele weitere Aufwendungen, die oftmals bei der Kalkulation der Versicherungssumme vergessen werden oder in nicht ausreichender Höhe Berücksichtigung finde

  • Honorar von Sachverständigen
  • Kosten für Löscharbeiten nach einem Brand
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Wiederherstellungskosten für Daten und Programmen oder Akten
  • Kosten durch Sicherungsmaßnahmen
  • Austausch von Schlössern nach einem Einbruch
  • Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
  • Sachverständigenkosten

Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann es im Schadenfall zur Unterversicherung kommen und es entsteht eine Deckungslücke, die Sie aus eigenen Mitteln bezahlen müssen. Regelmäßig – gerade bei älteren, bereits langjährig bestehenden Verträgen – erleben wir eine deutlich Unterdeckung bei Praxisinventarversicherungen, weshalb eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung derVersicherungssumme zu empfehlen ist.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung schützt Geräte der Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik sowie elektronische Einheiten, z.B. Medizintechnik, und ist als Zusatzbaustein in die Praxisinventarversicherung integrierbar.

Folgende Kosten sind versichert:

  • Reparatur oder Ersatz der Geräte
  • Wiederherstellung von Software und Daten
  • Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung
  • Teure Mietkosten für Überbrückungsgeräte

Auch Miet- oder Leasinggeräte sind versicherbar. Die Kosten richten nach der benötigten Versicherungssumme. 

Betriebsunterbrechung

Der Baustein Betriebsunterbrechung deckt Ertragsausfälle, die im Rahmen der oben genannten Schäden entstehen. Oftmals werden die Ertragsausfälle bis zur Höhe einer vorher festgelegten Versicherungssumme bezahlt, auf deren Basis auch die Beitragskalkulation stattfindet. In unseren Konzepten sind Ihre Ertragsausfälle kostengünstig bis zur Höhe Ihres letzten Jahresumsatzes inkludiert, so dass Sie maximale Sicherheit erhalten.

Praxisausfallversicherung

Neben dem Betriebsunterbrechungsschutz über die Praxisinventarversicherung ist eine Praxisausfallversicherung abschließbar. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für Kosten und Gewinn-/ Ertragsausfälle auf, die im Rahmen der oben genannten Gefahren entstehen. Eine Praxisausfallversicherung leistet, wenn Sie z.B. aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit nicht arbeiten können und möglicherweise für längere Zeit ausfallen. Die Fixkosten laufen aber weiter, doch Ihr Einkommen entfällt in dieser Zeit. Die Praxisausfallversicherung deckt diese laufenden Kosten ab.

Darauf sollten Sie achten!

Unterversicherungsverzicht als Ass im Ärmel
 

Absicherung ist noch nicht gleich Absicherung, denn auf das Kleingedruckte kommt es an. Sinnvollerweise sollte beachtet werden, dass die Praxisinventarversicherung eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht bis zu einem gewissen Umfang beinhaltet – in der Regel prozentual von der Versicherungssumme angegeben. Ist dies der Fall, besitzen Sie einen zusätzlichen Puffer im Schadenfall, sollte Ihre Versicherungssumme nicht ausreichen. Dies stellt ein Qualitätsmerkmal für Ihren Versicherungsvertrag dar, ersetzt aber nicht die korrekte Kalkulation und Anpassung der Versicherungssumme für Ihre aktuelle Situation.

Unser Tipp

Die „richtige“ Höhe der Versicherungssumme anzusetzen ist nicht einfach. Informieren Sie sich zu den möglichen anfallenden Kosten/-arten, die im Schadenfall anfallen können, so dass Ihnen die Kalkulation Ihrer Versicherungssumme leichter fällt.

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