Fachwissen auf den Punkt gebracht

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A

Anspruchsgrundlagen

Für eine Inanspruchnahme von Managern kommen verschiedene gesetzliche Anspruchsgrundlagen in Betracht z.B.: aus dem Aktiengesetz (z.B. §§ 93, 112, 116, 147), aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B. § 823 BGB), aus dem Börsengesetz (z.B. §§ 45, 88 BörsG), aus den Genossenschaftsgesetz (z.B. §§ 34, 39 GenG), aus dem GmbH-Gesetz (z.B. §§ 41, 43, 52, 64 GmbHG), aus dem Strafgesetzbuch (z.B. §§ 246, 263, 264, 265, 283 StGB), aus dem Umwelthaftungsgesetz (Z.B. § 1 UmweltHG) oder aus dem Wasserhaushaltsgesetz (z.B. § 22 WHG).

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen sind für einen Manager oftmals aber auch die Satzung, der Anstellungsvertrag und die Weisungen der Gesellschafter relevant.

ARAG-Urteil

Eine hinsichtlich der Managerhaftung (D&O-Versicherung) viel zitierte Entscheidung, die aus zwei Gesichtspunkten interessant ist. Zum einen legt der BGH - in Anlehnung an die sog. "business judgement rule" - fest, dass einem Unternehmensleiter hinsichtlich der zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen ein bestimmter Spielraum einzuräumen ist.
Zum anderen wird klargestellt (in dieser Deutlichkeit zum ersten Mal), dass der Aufsichtsrat regelmäßig verpflichtet ist, durchsetzbare Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand auch tatsächlich geltend zu machen (andernfalls läuft der Aufsichtsrat selbst Gefahr in Anspruch genommen zu werden).
BGH vom 21.04.1997; Wertpapiermitteilungen (WM) 1997, S. 970 ff

Außenhaftung

Hierunter ist ein Anspruch zu verstehen, der von einer außerhalb des Unternehmens stehenden Person an das(die) Organ(e) gestellt wird. Dies betrifft z.B. Ansprüche aus dem Bereich der steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Pflichten eines Unternehmensleiter, hinsichtlich derer per Gesetz (z.B. §§ 34, 69 AO) auch eine persönliche Haftung des Unternehmensleiters möglich ist.

Ausschlüsse

In den Versicherungsbedingungen von D&O Verträgen sind vielfach diverse Haftungsausschlüsse zu finden, auf die ein besonderes Augenmerk zu legen ist.

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B

Balsam/Procedo-Urteil

In dieser Entscheidung wurde ein Mitglied des Aufsichtsrates zu einer Schadenersatzleistung von 5 Mio. DM (ca. 2,5 Mio. EUR) verurteilt, da es den Beschwichtigungen des Vorstandes hinsichtlich der Finanzsituation des Unternehmens zu lange Glauben geschenkt hatte und seinen Verpflichtungen zur Überwachung der Gesellschaft nicht ausreichend nachgekommen ist. (LG Bielefeld 16.11.1999;Wertpapiermitteilungen WM 1999, S. 2457 ff.)

Beweislastumkehr

Für ein Organ, das einem Haftungsanspruch im Innenverhältnis ausgesetzt ist, gilt eine sog. Beweislastumkehr. Danach muss das Organ gegenüber dem Unternehmen nachweisen, dass es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gearbeitet hat. In der Praxis bringt dies erhebliche Probleme mit sich, da es im Streitfall z.B. für den ausgeschiedenen Geschäftsführer mangels Zugriff auf Unterlagen kaum noch möglich ist, den Entlastungsbeweis zu führen.

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C

CEO (=Chief Executive Officer)

Entspricht dem Vorstandsvorsitzenden einer Kapitalgesellschaft

CFO (=Chief Financial Officer)

Finanzvorstand

COO (=Chief Operating Officer)

Leitender Geschäftsführer

Corporate Governance

Regeln guter und wertorientierter Unternehmensführung. Ziel ist die Kontrolle des Unternehmensmanagements bzw. die Schaffung von Mechanismen, mit denen Führungskräfte angehalten werden im Interesse der Aktionäre zu handeln.

Claims- Made- Prinzip

In der D&O Versicherung hat sich im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Versicherungsbedingungen das sog. „Claims- Made- Prinzip“ aus dem anglo- amerikanischen Rechtsraum durchgesetzt. Der Versicherer definiert danach den Beginn eines Versicherungsfalles mit der erstmaligen, zumeist schriftlichen Anmeldung von Haftungsansprüchen gegen die versicherten Personen.

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D

Deckungssumme

Die Deckungssumme bestimmt die Höchsthaftung des D&O Versicherers innerhalb eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Der Antragssteller sollte sich eingehend mit der Frage beschäftigen, welche Summen im Schadenfall gelten sollten. Übliche Größenordnungen für die Deckungssumme sind 50% bis 100% des Eigenkapitals oder 10% bis 20% der Bilanzsumme. Die genaue Festlegung kann jedoch nur in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, der Branche, der wirtschaftlichen Situation und eventuell sonstigen Umständen des Unternehmens erfolgen.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Es handelt sich um eine Rahmenempfehlung, von der die Unternehmen abweichen können und die teilweise völlig neue "Spielregeln" für Unternehmensleiter enthält.

Nur bei börsennotierten Gesellschaften müssen aufgrund des neu eingefügten § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat seit 2002 jährlich erklären, "dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden."

Dienstleistungsklausel

Über diese Klausel grenzt der Versicherer den Versicherungsschutz einer D&O Versicherung im Verhältnis zu einer Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Gerade in den beratenden Berufen ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung auch bei Abschluss einer D&O Versicherung notwendig.

D&O (Directors & Officers)

Bezeichnung für Unternehmensleiter im angelsächsischem Raum. Vergleichbar ist dies mit Organen juristischer Personen nach deutschem Recht, z.B. Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Verwaltungsräte, Geschäftsführer.

D&O-Versicherung (=Directors & Officers Liability Insurance)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen

Due Dilligence

Sorgfältige und gewissenhafte Prüfung von Unternehmen in strategischer, als auch wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Eine Due Dilligence Prüfung erfolgt häufig im Vorfeld von Fusionen und Übernahmen.

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E

EPS (Earnings per share)

Gewinn pro Aktie (englisch)

EBIT (Earnings before Interests and Taxes)

Ergebnis vor Zinsen und Steuern

EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)

Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und außerordentlichem Ergebnis

EBT (Earnings before Taxes)

Ergebnis vor Steuern

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F

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G

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H

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I

Insolvenzklausel

Bei Unternehmen mit finanziellen Problemen wird meist die Insolvenzklausel vereinbart. Dadurch werden Schäden im Zusammenhang mit der Insolvenz ausgeschlossen.

Innenhaftung

Der Begriff der Innenhaftung beschreibt Ansprüche, die in einem Unternehmen, Verein oder einer Genossenschaft gegen die eigenen Organe geltend gemacht werden können. Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung kann z.B. von den Gesellschaftern für Fehler bei seiner Tätigkeit haftbar gemacht werden. Vorwürfe im Zusammenhang mit der Innenhaftung sind meist Organisationsverschulden, Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden.

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J

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K

Kapitalbeteiligung

Soweit die Geschäftsführung gleichzeitig an dem Unternehmen beteiligt ist (z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH), prüfen die Versicherer gesondert die Interessenkonflikte bei dem Versicherungsschutz. Gegebenenfalls wird dies dann in geeigneter Weise beim Abschluss einer D&O Versicherung berücksichtigt.

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L

Leitende Angestellte

Die arbeitsrechtliche Haftung von Angestellten ist deutlich geringer als die der Unternehmensleiter. In der Regel ist eine Haftung auf 3-6 Monatsgehälter begrenzt. Kontrovers wird diskutiert, ob leitende Angestellte neben der Unternehmensleitung versichert werden sollten und dadurch deren Haftung über die üblichen 3-6 Monatsgehälter hinausgeht.

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M

Maximierung

Dieser Begriff gibt Auskunft darüber, wie oft eine vereinbarte Deckungssumme im Jahr zur Verfügung steht. Die Deckungssumme bei einer D&O Versicherung steht maximal einmal im Versicherungsjahr zur Verfügung.

M&A (=Mergers & Aquisitions)

Fusionen und Übernahmen

Management Buy-in

Übernahme eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils durch externes Management

Management Buy-out

Übernahme eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils durch das vorhandene Management des Unternehmens.

Milupa-Urteil

Der BGH hat in dieser Entscheidung nochmals ausdrücklich die Möglichkeit der persönlichen Inanspruchnahme von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten durch Dritte - hier ein durch Kindertee geschädigtes Kind - bestätigt. Die besondere Relevanz dieser Entscheidung zeigt sich bei der Verjährung. Der BGH stellt hier sehr hohe Anforderungen hinsichtlich des Zeitpunktes, ab dem die Verjährungsfristen zu laufen beginnen.
BGH vom 12.12.2000; Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2001, S. 379 ff

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N

Nachhaftung

Haftung für Schadensfälle, die sich bis zum Ablauf eines D&O Vertrages ereignet haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Vertrages einem Organ gegenüber geltend gemacht werden.

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O

ODL (= Outside Directorship Liability) - Klausel:

Versicherungsklausel für die Tätigkeit von Organen im Rahmen von externen Mandaten (z.B. Vorstandstätigkeit in Verbänden die für das Unternehmen von Interesse sind).

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Verpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person mit Abschluss eines Versicherungsvertrages vertraglich oder auch nebenvertraglich auferlegt sind. Die Verletzung von Obliegenheiten kann wesentliche Auswirkungen auf die Verpflichtung des Versicherers zur Gewährung von Versicherungsschutz haben. Daher sind insbesondere die Obliegenheiten zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, zur Gefahrerhöhungsmeldung oder zur Schadensmeldepflicht vom Versicherungsnehmer und den versicherten Personen zu beachten.

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P

Punitive / Exemplary Damages

Dies sind in den USA im Rahmen von zivilrechtlichen Prozessen verhängte Entschädigungsleistungen mit Strafcharakter, die dem Geschädigten neben der reinen Schadenersatzleistung zusätzlich zugesprochen werden.
Derartige Strafzahlungen werden von D&O-Policen grundsätzlich nicht gedeckt.

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Q

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R

RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Deutschland die abrechenbaren Gebühren geregelt. Diese im RVG aufgeführten Standardgebührensätze reichen aber bei komplizierten Verfahren und bei Mandatierung von spezialisierten Fachanwälten oft nicht aus, sodass hiervon abweichende frei vereinbarte Gebührensätze von den Anwälten verlangt werden.

Rückwärtsversicherung

Über die Rückwärtsversicherung kann der Beginn des Versicherungsschutzes vor das Abschlussdatum eines Versicherungsvertrages gelegt werden.

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S

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt bedeutet in der D&O Versicherung, dass ein Organ im Schadensfall einen bestimmten Betrag des Schadensersatzes selbst zu entrichten hat.

Subsidiaritätsklausel

Die Versicherer schränken mit dieser Klausel den Versicherungsschutz auf Schäden ein, die nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind.

Start-Up-Unternehmen

Junge Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt sind.

Steuerliche Absetzbarkeit

Nach anfänglicher Unklarheit steht zwischenzeitlich fest, dass die Beiträge zur D&O Versicherung als Betriebsausgaben absetzbar sind.

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T

Tochtergesellschaften

Im Rahmen von Konzernverträgen können Organe von Tochtergesellschaften bei Mehrheitsbeteiligung oder sonst. beherrschenden Einfluss in einen D&O - Versicherungsvertrag integriert werden.

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U

USA Ausschluss

Die Versicherer schließen grundsätzlich Ansprüche nach Nordamerikanischem und Kanadischem Recht aus. Vielfach sind auch Ansprüche die in Nordamerika und Kanada geltend gemacht werden, ausgeschlossen.

US-GAAP (= Generally Accepted Accounting Principles)

Allgemein anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung in den USA

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V

Versicherungsbedingungen

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Deutschland konnte sich bisher nicht mit Musterbedingungen für eine D&O Versicherung durchsetzen. Daher ist der Vergleich der Bedingungen von D&O Versicherungen verschiedener Versicherer zwingend notwendig und äußerst zeitaufwendig.

Versicherungsnehmer

In der D&O Versicherung ist das Unternehmen alleiniger Versicherungsnehmer.

Versicherte Person

Versicherte Person bei der D&O-Versicherung sind die Organe die das Unternehmen als Versicherungsnehmer festlegt.

Verstoßtheorie

Bei der sonst in Deutschland gängigen Verstoßtheorie ist der Eintritt des Versicherungsfalles der Verstoß, der zu einer Anspruchsstellung an den Versicherungsnehmer führt. Damit kann ein Versicherungsfall viele Jahre nach der Vertragsbeendigung an den Versicherer herangetragen werden. Uns sind keine Versicherer bekannt, die bei der D&O Versicherung die Verstoßtheorie zu Grunde legen.

Versichererwechsel

Bei einem Versichererwechsel können bekannte Pflichtverletzungen zu einer Deckungslücke führen.

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W

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X

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Y

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Z

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